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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGTB) für die Anmeldung zu einer Veranstaltung über LSB-Event (Stand 01. März 2021)

1.  Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (im Folgenden auch LSB NRW genannt) und dem sich über das Portal lsbevent.lsb-nrw.de zu einer Veranstaltung anmeldenden Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der LSB NRW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2.  Anmeldeverfahren und -bedingungen

2.1.  Der*die Teilnehmende meldet sich zu der angebotenen Veranstaltung über das Internetportal lsbevent.lsb-nrw.de unter Verwendung des dort bereitgehaltenen Anmeldeverfahrens (siehe hierzu Ziffer 2.2.) an.

2.2.  Die Anmeldung über das Internetportal kann nur erfolgen, wenn der*die Teilnehmende durch Bestätigung der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere diese" sowie der Schaltfläche "Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

2.3.  Der*die Teilnehmende erhält auf elektronischem Weg per E-Mail eine durch das System generierte Bestätigung. Diese bestätigt die Anmeldung zu einer Veranstaltung. Der Vertrag mit dem Teilnehmenden kommt durch Übersendung der Bestätigung sofort zustande. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter den in Ziffer 8., eine Umbuchung oder Ersetzungsbefugnis unter den in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen vereinbarten Bedingungen möglich.

2.4.  Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, ist eine direkte Anmeldung nicht möglich. Der Teilnehmende hat ggf. die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen, um bei Absage anderer Teilnehmenden die Möglichkeit zu erhalten, als Nachrücker*in noch an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Kosten fallen für den*die Teilnehmende*n dann nur an, wenn er*sie sich zu einer kostenpflichtigen Veranstaltung anmeldet und hierfür die Anmeldebestätigung erhält.

2.5.  Grundsätzlich erhalten die Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung keine gesonderte Einladung.

3. Widerrufsrecht bzw. Ausschluss des Widerrufsrechts

3.1.  Handelt es sich um eine Veranstaltung bzw. einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor, steht dem Teilnehmenden, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht zu (vgl.§ 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).

3.2.  In allen anderen Fällen steht dem*der Teilnehmenden das folgende Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei ihr*ihm um eine*n Verbraucher*in und es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.

 

Widerrufsrecht für Verbraucher

Diese Klausel gilt nur für Verbraucher*innen im Sinne von §13 BGB (Privatkunden), das heißt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann:

 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem in der Veranstaltung als Ansprechpartner benannten Person im Landessportbund NRW mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollten, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Besonderer Hinweis:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

4.  Preise

Der Preis (Teilnahmegebühr) für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist bei der Ausschreibung angegeben. Soweit kein Preis angegeben wird, wird keine Teilnahmegebühr erhoben.

5.  Zahlungsbedingungen

Sieht die Veranstaltung eine Teilnahmegebühr vor, erhält der*die Teilnehmende zeitnah eine Rechnung. Es besteht die Möglichkeit, nach Maßgabe der bei den jeweiligen Angeboten angegebenen Zahlungsziele per Überweisung den Rechnungsbetrag zu zahlen.

6.  Ersetzungsbefugnis

6.1.  Der*die Teilnehmende kann bis 7 Tage vor Beginn einer Veranstaltung verlangen, dass an dessen Stelle eine Ersatzperson an der Veranstaltung teilnimmt. Besteht eine Veranstaltung aus mehreren Teilen oder Abschnitten, kann die Ersetzungsbefugnis nur für die gesamte Veranstaltung erklärt werden. Eine Ersetzungsbefugnis nur für einzelne Teile oder Abschnitte eines Angebots ist ausgeschlossen. Es ist erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt und sich unter Berufung auf die Ersetzungsbefugnis gesondert anmeldet. Der Landessportbund NRW kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Teilnahmeerfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.

6.3. Bei Eintritt eines Dritten kann eine Bearbeitungspauschale anfallen, die sofort zur Zahlung fällig ist. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften der*die Teilnehmende und die Ersatzperson für die Teilnahmegebühren und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner.

7.  Rücktritt des Teilnehmenden und Stornobedingungen

7.1.  Der*die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bedingungen von seiner Anmeldung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen, kann der Rücktritt nur für die gesamte Veranstaltung erklärt werden. Der Rücktritt von einzelnen Teilen bzw. Abschnitten von Maßnahmen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe der Veranstaltung schriftlich per Post oder E-Mail gegenüber dem in der Veranstaltung genannten Ansprechpartner des Landessportbundes NRW zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Landesssportbund NRW. Der*die Teilnehmende ist für die Tatsache des Zugangs und den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig.

7.2.  Tritt der*die Teilnehmende von der Anmeldung zurück oder tritt er*sie eine Teilnahme nicht an, kann der Landessportbund NRW unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der angebotenen Leistungen angemessenen Schadensersatz nach Pauschalsätzen verlangen. Die Stornopauschalen sind bei der Anmeldung gesondert ausgewiesen.

7.3.  Der Landessportbund NRW behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Landessportbund NRW nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Landessportbund NRW verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7.4.  Weist der*die Teilnehmende nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten Stornokosten, so hat er*sie nur den geringeren Schaden zu zahlen.

8.  Leistungen

Die mit der Teilnahme an einer Veranstaltung verbundenen Leistungen richten sich nach der Ausschreibung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung.

9.  Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den ausgeschriebenen Inhalten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht widersprechen. Der Landessportbund NRW ist verpflichtet, die*den Teilnehmende*n unverzüglich über wesentliche Leistungsänderungen bzw. - abweichungen zu informieren. In diesen Fällen ist der*die Teilnehmende nicht berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen.

10.  Veranstaltungsabsagen bzw. -verschiebungen

10.1.  Der Landessportbund NRW behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind z.B. das Nichterreichen der

 

Mindestteilnehmerzahl, der Ausfall von Referenten wegen Erkrankung, die Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte, Fälle höherer Gewalt wie zum Beispiel Erdbeben, epidemische Lagen, Seuchen und ähnliche Natur- bzw. Umweltkatastrophen, soziale Unruhen und Kriegszustände. Bei Absage oder Verschiebung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmenden hierüber unverzüglich informiert.

10.2.  Wird ein Angebot abgesagt, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. Gleiches gilt für die Verschiebung einer Veranstaltung, wenn der*die Teilnehmende daran aufgrund der Verschiebung nicht teilnehmen kann. Wegen weitergehender Ansprüche des*der Teilnehmenden wird auf die Regelung unter Ziffer 11. verwiesen.

11.  Haftung

11.1.  Ansprüche der*des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der*des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landessportbundes NRW, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.

11.2.  Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Landessportbund NRW nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der*des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.3.  Die Einschränkungen der Ziffern 11.1. und 11.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Landessportbundes NRW, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden.

12.  Versicherung

Für die Teilnehmenden an der Veranstaltung kann je nach Charakter der Veranstaltung Versicherungsschutz im Rahmen von jeweils durch den Landessportbund NRW abgeschlossenen Versicherungsverträgen bestehen. Teilnehmende sind verpflichtet, einen Schadensfall, für den Versicherungsschutz bestehen kann, unverzüglich dem Landessportbund NRW anzuzeigen, damit dieser eine Schadensmeldung abgeben kann.

13.  Urheberrecht

Werden bei einer Veranstaltung Unterlagen an Teilnehmende ausgegeben, sind diese in der Regel urheberrechtlich geschützt. Diese Unterlagen werden exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche Einwilligung des Landessportbund NRW bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Landessportbund NRW behält sich insofern alle ihm zustehenden Rechte vor.

14.  Datenverarbeitung

Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung verarbeitet der Landessportbund NRW personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitergehende Informationen sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

15.  Schlussbestimmungen

15.1.  Für Verträge zwischen dem Landessportbund NRW und der*dem Teilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.2.  Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Landessportbund NRW. Der Sitz des Landessportbund NRW ist Duisburg.

15.3.  Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Ende der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

 

Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle

Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online-Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit, hieran freiwillig teilzunehmen.

Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein Tel. 07851 / 795 79 40

Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
https://www.verbraucher-schlichter.de

Stand: 01. März 2021